Mit dem Bergiff Gebirgsbahn werden entweder
- Hauptbahnen mit Neigungen ab ca. 25 ‰, Nebenbahnen ab 40 ‰ oder
- Eisenbahnen mit besonderen Einrichtungen zur Überwindung großer Höhenunterschiede (mit Neigungen über 70 ‰) bei denen die Reibungshaftung nicht mehr ausreicht (z. B. Zahnradbahnen, Standseilbahnen)
bezeichnet.