Ein Stellwerk ist eine Betriebsstelle einer Spurbahn, insbesondere einer Schienenbahn, in der
- Forderungen nach Signalabhängigkeit, Fahrstraßenfestlegung, Flankenschutz und Abhängigkeit feindlicher Fahrstraßen durch technische Einrichtungen der Innenanlage
erfüllt werden und - Stelleinrichtungen der mechanischen Außenanlagen, Bedienungseinrichtungen des Streckenblock und Melde- und Zusatzeinrichtungen (Gleisfreimeldeanlagen, Zugbeeinflussung) zusammengefasst sind.
Stellwerke erhöhen die Betriebssicherheit und beschleunigen den Zug- und Rangierdienst.
Einteilung der Stellwerke
- nach betrieblichen Bestimmungen in Befehlsstellwerk (Fahrdienstleiterstellwerk, Befehlsstelle), abhängiges Stellwerk (Wärterstellwerk), Zustimmungsstellwerk, Rangierstellwerk, Ablaufstellwerk, Blockendstelle, Blockstelle, Zentralstellwerk
- nach den Einrichtungen im Stellwerk in Weichenstellwerk, Riegelstellwerk, Signalstellwerk
- nach der Bauart in mechanisches Stellwerk, Kraftstellwerk (elektromechanisches Stellwerk), Gleisbildstellwerk, elektronisches Stellwerk (ESTW)
- nach der Lage in Mittelstellwerk, Endstellwerk.
Im Stellwerksgebäude befinden sich je nach Bauart: Stellwerksraum, Batterieraum, Spannwerksraum, Relaisraum, Notstromaggregateraum.
Zur Ausrüstung gehören: Ersatzschlüsselkasten, Schlüsselbrett, Dienstvorschriften, Merkblätter, Warnschilder, Fahrplanunterlagen, Signalmittel, Handverschlüsse, Lageplan, Verschlussplan.